News Schornsteinfeger

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Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz sind nach wie vor sehr wichtig. Daher müssen Grundstücks- und Wohnungseigentümer ihre Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen sowie die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – vorgeschriebenen Messungen durchführen lassen. Im bisherigen Schornsteinfegerrecht war diese Pflicht als Duldungspflicht geregelt,  d.h. die Eigentümer mussten dulden, dass der Bezirksschornsteinfegermeister die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchführte. Das neue Recht nimmt jedoch die Eigentümer stärker in die Verantwortung und verlangt, dass sie die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht… mehr